ArbeitsbereichJugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe ist Ansprechpartner für…
Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre), die eine Straftat (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Besitz von Betäubungsmitteln) begangen haben oder gegen die bereits ein Jugendstrafverfahren eingeleitet wurde. Auch für sorgeberechtigte Eltern bzw. gesetzliche Vertreter straffällig gewordener Jugendlicher steht die Jugendgerichtshilfe als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Jugendgerichtshilfe informiert über…
den Verlauf des Strafverfahrens, den konkreten Ablauf der Gerichtsverhandlung und Folgen des Verfahrens (z. B. Sozialstunden, Geldauflage, Jugendarrest, Jugendstrafe).

Die Jugendgerichtshilfe berät…
bei Problemen und Konflikten (z. B. familiär, schulisch, beruflich, Drogen, Gewalt) über geeignete Unterstützungsangebote (z. B. Möglichkeiten und Leistungen der Jugendhilfe und anderer Beratungsstellen und -angebote wie Suchtberatung).

Die Jugendgerichtshilfe begleitet….
von der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie nimmt insbesondere an der Hauptverhandlung an den Amtsgerichten Obernburg und Miltenberg teil.

Die Jugendgerichtshilfe ist kein…
Strafverteidiger, Rechtsanwalt oder sonstiger juristischer Berater.

Die Jugendgerichtshilfe erstellt einen Bericht…
über die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Umwelt, seine soziale Reife, Gründe die zur Tat geführt haben und macht gegebenenfalls einen pädagogischen Ahndungsvorschlag. Bei Heranwachsenden prüft sie, ob die Möglichkeit der Anwendung des Jugendstrafrechts gegeben ist oder die Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet werden sollte.

Die Jugendgerichtshilfe erwartet…
Offenheit und Ehrlichkeit im gemeinsamen Gespräch.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Fürst
Sachbearbeiterin
09371 501-68009371 501 79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Joos
Sachbearbeiterin
09371 501-66909371 501 79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Staudt
Sachbearbeiterin
09371 501-66409371 501 79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Landkreiskarte mit Einteilung der Bezirke "Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren"

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin.

Entstehende Kosten:

kostenfrei
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
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  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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